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Keine Verbandsklagemöglichkeit der Bundesarbeitskammer nach KonsumentenschutzG gegen gesetzwidrige Bestimmungen in Arbeitsverträgen

EntscheidungenArbeitsrechtChristoph KleinDRdA-infas 2015/72DRdA-infas 2015, 79 Heft 2 v. 1.3.2015

OGH 18.12.2014, 9 ObA 113/14d

§§ 28–30 KonsumentenschutzG

Arbeitsverträge unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des II. Hauptstücks des KSchG. Die Bestimmungen über die Verbandsklage nach §§ 28–30 KSchG sind zu weit gefasst. Sie sind teleologisch dahin zu reduzieren, dass sie auf Arbeitsverhältnisse keine Anwendung finden.

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