OGH 29.10.2014, 9 ObA 89/14z
§ 38 G-PVG (Grazer PersonalvertretungsG)
Eine vom Dienst freigestellte Zentralbehindertenvertrauensperson (ZBVP) bekleidet ein Ehrenamt. Durch die Freistellung kann kein Anspruch auf eine nicht schon vorher bezogene Verwendungszulage begründet werden. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gilt zwar grundsätzlich auch für Vertragsbedienstete, findet seine Grenze aber in den zwingenden Entlohnungsvorschriften des Vertragsbedienstetenrechts.