vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Ausbildungskostenrückersatz bei Austritt wegen Mutterschaft

EntscheidungenArbeitsrechtSusanne GittenbergerDRdA-infas 2015/62DRdA-infas 2015, 70 Heft 2 v. 1.3.2015

OGH 29.9.2014, 8 ObA 57/14m

§ 2d Abs 4 AVRAG

Der in § 2d Abs 4 AVRAG festgelegte Ausschluss des Ausbildungskostenrückersatzes stellt in den Z 2 und 3 auf die unbegründete Entlassung bzw den begründeten vorzeitigen Austritt iSd traditionellen arbeitsrechtlichen Terminologie ab. Z 3 leg cit ist aufgrund eines Analogieschlusses (jedenfalls) um das sondergesetzlich vorgesehene besondere Austrittsrecht der AN wegen Mutterschaft nach § 15r MSchG zu erweitern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!