OGH 29.10.2014, 9 ObA 88/14b
§ 1016 ABGB
Die vom unzuständigen Bürgermeister erklärte Kündigung eines Vertragsbediensteten ist selbst bei einer nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Organ der Gemeinde formell unwirksam, wenn die nachträgliche Genehmigung nicht so rechtzeitig erfolgt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist zum beabsichtigten und gesetzeskonformen Kündigungstermin gewahrt bleibt, so dass das Dienstverhältnis aufrecht bleibt.