OGH 26.8.2014, 10 ObS 78/14i
§ 4 KBGG
Der klagende Elternteil hat aufgrund der Geburt des Kindes am 6.2.2011 einen Antrag auf das Kinderbetreuungsgeld (KBG) in der Variante 12 + 2 Monate gestellt. Er war der Auffassung, dass mit der ersten Antragstellung auch der Anspruchsteil für den zweiten Elternteil, der über das 12. Lebensmonat des Kindes hinausgeht, von der Antragstellung mitumfasst wäre.