VwGH 15.10.2014, 2014/08/0009
§ 18 Abs 3 AVG
Gegenstand des Verfahrens war die Vorschreibung eines Beitragszuschlags dafür, dass Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweise nicht bzw nicht fristgerecht vorgelegt worden waren. Das BVwG hatte eine Beschwerde zurückgewiesen, weil mangels (interner) Genehmigung kein korrekt ausgefertigter Bescheid vorliege.