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Schulbusfahrer als zumutbare Änderung der Tätigkeit eines Straßenbahnfahrers

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2015/44DRdA-infas 2015, 34 Heft 1 v. 1.1.2015

OGH 30.9.2014, 10 ObS 118/14x

§ 255 Abs 4 ASVG

Der Kl begehrte die Invaliditätspension gem § 255 Abs 4 ASVG (Tätigkeitsschutz). Er war als Straßenbahnfahrer tätig. Die Tätigkeit als Schulbusfahrer stellt eine zumutbare Änderung gem § 255 Abs 4 ASVG dar.

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