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Unbeschränkte "Hälfteregelung" bei Vorliegen von weniger als 15 Jahren

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2015/43DRdA-infas 2015, 34 Heft 1 v. 1.1.2015

OGH 30.9.2014, 10 ObS 63/14h

§ 255 Abs 2 ASVG

Die 1982 geborene Kl schloss im Juli 2000 erfolgreich eine Lehre als Köchin ab. Danach war sie im erlernten Beruf tätig und erwarb 42 Beitragsmonate. Weiters erwarb sie in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1.6.2011) 61 Versicherungsmonate infolge Bezugs von Wochengeld und Zeiten der Kindererziehung. Sie kann ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben, könnte aber ua noch als Portierin oder Museumswärterin tätig sein. Strittig war, ob die Kl Berufsschutz – und damit Anspruch auf Invaliditätspension – hat.

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