OLG Wien 26.6.2014, 10 Rs 41/14v
§ 255 Abs 2 ASVG
Tritt zu einem bereits ab Monatsbeginn bestehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnis im Laufe des Monats ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis dazu, ist auch das geringfügige Dienstverhältnis nicht mehr von der Vollversicherung ausgenommen, und es liegt ab Monatsbeginn ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis vor.