VwGH 11.6.2014, 2013/08/0280
§ 8 Abs 2 AlVG
Ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, sondern haben unter den Voraussetzungen des § 8 AlVG bei objektiven Zweifeln an der Arbeitsfähigkeit stattzufinden.