OGH 17.9.2014, 6 ObA 1/14m
§§ 89 Z 1 und 99 Abs 4 ArbVG
Die Befugnisse des BR nach dem ArbVG, so das Recht nach § 89 Z 1 ArbVG auf Einsichtnahme in die von der AG geführten Aufzeichnungen über die Bezüge der AN sowie in sämtliche Aufzeichnungen, deren Führung durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist, werden durch das DSG 2000 nicht beschnitten.