Nach einer im Vordringen befindlichen – und mittlerweile wohl als herrschend zu bezeichnenden – Auffassung im Schrifttum soll der BR unter den Begriff der AN-Organisation iSd Antidiskriminierungsrechtes zu subsumieren sein: Sowohl die Mitgliedschaft als auch die Mitwirkung im BR unterliegen demnach den Vorgaben (insb) des GlBG. Das wirft jedoch eine Vielzahl von Rechtsfragen auf, die nicht zuletzt aus der mangelnden Abstimmung der Regelungen des ArbVG und des GlBG resultieren. Anlässlich zweier neuer Entscheidungen des EuGH, in denen dieser erstmals zu den Begriffen "Weltanschauung" und "AN-Organisation" Stellung nimmt, soll im Folgenden der Reichweite und Bedeutung des Diskriminierungsverbotes aufgrund der Weltanschauung im betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsrecht nachgegangen werden.