Fast die Hälfte der österreichischen Bevölkerung ist freiwillig ehrenamtlich tätig und trägt so wesentlich zum Funktionieren des Gemeinwesens bei. Auch wenn ein gewisser Konsens besteht, dass dabei das Arbeitsrecht nicht zur Anwendung kommen soll, so liegt die Begründung nicht unbedingt auf der Hand. Dieser Beitrag untersucht verschiedene Lösungswege und bezieht dabei die EU-rechtliche Dimension mit ein.