Die Adaptierung der Regelungen über die Kurzarbeit (KUA) waren und sind eine der wichtigsten Grundlagen für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie auf Arbeitsmarkt und Beschäftigung. Durch die KUA und ihre Unterstützung aus öffentlichen Mitteln sollen Arbeitsverhältnisse soweit als möglich erhalten werden. Das steht naturgemäß in Widerspruch zu – offenbar zunehmenden – Bestrebungen von AG-Seite, Arbeitsverhältnisse zu beenden.1)