Gegenstand der folgenden Überlegungen sind einerseits die provisionsrechtlichen Regelungen der §§ 10 bis 12 AngG und die für Gewinnbeteiligungen konzipierte Sondervorschrift des § 14 AngG. Dass es aus Anlass des 100-jährigen Bestandes des AngG in der österreichischen Rechtsordnung wesentlich bedeutsamere als die hier zu behandelnden Themenbereiche gibt, versteht sich von selbst. Gleichwohl ist es nicht uninteressant, sich gerade auch zum runden Jubiläum des AngG mit den speziellen Regelungen über leistungs- und erfolgsorientierte Entgelte zu beschäftigen, weil diese nicht von vornherein dienstvertragstypisch sind und doch einem schon damals bestandenen dringenden praktischen Regelungsbedarf Rechnung tragen wollten. Insofern lohnt es sich, einerseits einen Blick auf die besonderen Regelungsanlässe und -inhalte zu werfen und andererseits auch die Frage zu erörtern, ob und allenfalls inwieweit diese Regelungen noch heute ausreichend aktuell sind oder ob doch ein mehr oder weniger weitgehender Reformbedarf besteht.