In den ersten Jahren der Ersten Republik gab es eine höchst produktive und erfolgreiche Sozialpolitik. Es sind viele bahnbrechende Gesetze beschlossen worden, die zT heute noch bestehen. 100 Jahre später haben wir daher viele Jubiläen zu feiern. Neben dem Betriebsrätegesetz 1919 und dem Gesetz über die Errichtung von Einigungsämtern und über kollektive Arbeitsverträge, die das kollektive Arbeitsrecht mehr oder weniger begründet haben, kann man im Individualarbeitsrecht trotz der großen Bedeutung des Achtstundentagsgesetzes und des Arbeiterurlaubsgesetzes das Angestelltengesetz (AngG) als den "großen Wurf" ansehen. Bedenkt man, wie sich die Zeiten, insb auch die Arbeitswelt, geändert haben, ist es schon beeindruckend, dass ein erheblicher Teil dieses Gesetzes noch in Kraft ist und keineswegs überholt oder unmodern wirkt. Sprachlich und legistisch scheint es ohnehin so zu sein, dass man bei Betrachtung neuerer Gesetze nicht unbedingt einen Fortschritt erkennen kann.