vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Malorny, Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks

BuchbesprechungenThomas MathyDRdA 2020, 499 Heft 5 v. 15.10.2020

Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2019

314 Seiten, € 89,90

In der vorliegenden Arbeit, welche auf ihrer im Jänner 2019 approbierten Dissertation beruht, widmet sich Frederike Malorny einem sowohl rechtsdogmatisch als auch praktisch bedeutsamen Thema: der schadenersatzrechtlichen Haftung von Gewerkschaften bei rechtswidrigen Streiks. Die Autorin leistet dabei vielfach Grundlagenarbeit, denn trotz der längst nicht mehr überschaubaren Fülle an Schrifttum zum deutschen Arbeitskampfrecht wurde das Streikschadensrecht bislang wenig beachtet. Diese Fokussierung auf die schadenersatzrechtliche Rechtsfolge bedingt es freilich, dass in Bezug auf den Tatbestand bestimmte Prämissen zugrunde gelegt werden: So lässt das Werk zwar eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status quo des deutschen Arbeitskampfrechts – das mit seiner weitgehenden Verrechtlichung des Arbeitskampfes mitunter als "abschreckendes Beispiel" angesehen wird (vgl Felten, Arbeitskampf und kollektivvertragliche Friedenspflicht, in GS Rebhahn [2019] 48) – nicht vermissen (vgl zB 196 ff), hinsichtlich des Rechtswidrigkeitsurteils über ein Streikgeschehen wird jedoch im Wesentlichen der hA gefolgt. Auf dieser Grundlage stellt Malorny nun zwei zentrale Thesen auf: Zum einen soll die Gewerkschaft für ihr zurechenbare Schäden bei rechtswidrigen Streiks idR nicht ex delicto, sondern ex contractu haften. Zum anderen sei eine Beschränkung der Haftung der Gewerkschaft erforderlich, da andernfalls das Tarifsystem gefährdet werde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!