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Kollektivvereinbarungen als Erlaubnistatbestände für Datenverarbeitungen im Beschäftigungskontext

AbhandlungenWolfgang GoricnikDRdA 2018, 10 Heft 1 v. 15.2.2018

Ab 25.5.2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung VO (EU) 2016/679 ABl L 2016/119, 1 (im Folgenden: DS-GVO) gem deren Art 99 anwendbar sein, die ein neues, unmittelbar geltendes Datenschutzrecht in der EU bringt. Mittlerweile wurde auch das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 zur (damit notwendigen) Änderung des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000) erlassen und mit BGBl I 2017/120 am 31.7.2017 kundgemacht; das neue "Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG)", im Folgenden "DSG 2018", wird – zeitlich akkordiert – mit 25.5.2018 in Kraft treten.

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