Die evidenten Änderungen im Arbeitsleben führen als Schattenseite dazu, dass auch sehr alte Schutzvorschriften wie das Truckverbot, deren Sinn die Eindämmung von Missständen im 19. Jahrhundert war, wieder praktische Bedeutung erlangen. Eine spezielle Facette ist § 78 Satz 4 GewO 1859, konkret das Spannungsverhältnis zwischen Vertragsfreiheit einerseits und Versuchen, die freie Verwendung des Entgelts durch vereinbarte Kontrahierungszwänge einzuschränken.