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Fortsetzung der Reform der Alterssicherung in Frankreich

Aus dem AuslandOtto KaufmannDRdA 2014, 464 Heft 5 v. 15.10.2014

In mehreren EU-Staaten wurden und werden seit geraumer Zeit zT weitreichende Reformen der Alterssicherung geplant und auch durchgeführt, die in den darauffolgenden Jahren auf verschiedene Weise abgeändert, an die Umstände angepasst, konsolidiert oder in besonderen Teilen präzisiert worden sind. Das ist auch in Frankreich der Fall. Dort wurde im Anschluss an drei vorangegangene Alterssicherungsreformen1)1)Kaufmann, Die Rentenreform 2010 in Frankreich, RVaktuell 2011, 47; ders, Die Reform der Alterssicherung in Frankreich, DRdA 2/2004, 194; ders, Die Reform der Alterssicherung in Frankreich: eine unendliche Geschichte, Die Angestelltenversicherung (2002) 329; ders, 50 Jahre Alterssicherung durch die sécurité sociale. Die Angestelltenversicherung (1996) 72; ders, Alterssicherung und Reformansätze in Frankreich, in Reinhard, Demographischer Wandel und Alterssicherung, Rentenpolitik in neun europäischen Ländern und den USA im Vergleich (2001) 57. Anfang 2014 die im Vorjahr eingeleitete Reform der Alterssicherung 2013 beschlossen.2)2)Gesetz 2014-40 vom 20.1.2014 über die Zukunft und die Systemgerechtigkeit des Alterssicherungssystems; verfassungskonform erklärt vom Verfassungsrat, E 2013-683 DC vom 16.1.2014. Das ReformG wurde wie die vorangegangenen in das Sozialgesetzbuch (code de la sécurité sociale [CSS]) aufgenommen. Alle vier Reformen, die durch weniger umfangreiche Maßnahmen und Änderungen ergänzt wurden, haben die Basissicherung des allgemeinen Systems (régime de base) und teilweise das System des öffentlichen Dienstes zum Gegenstand.

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