Die Kritik von Klein an der E des OGH 9 ObA 11/13b in DRdA 2014/7, 53, lädt den OGH ein, sein Judikat noch einmal zu überdenken.
Die zusätzlichen Argumente von Klein sind sicher gewichtig und verdienen so wie seine Kritik zu OGH 14.9.1988, 9 ObA 213/88 (AZG3 § 10 Erl 3) Beachtung. Aus nachfolgenden Erwägungen möchte ich Ihnen aber nicht folgen.