Probleme der geminderten Arbeitsfähigkeit betreffen das Arbeitsrecht und im Grunde alle Bereiche des Sozialrechts. Bei der Erfassung dieser "Querschnittsmaterie" sind jedoch erst in den letzten Jahren wirklich integrative Ansätze auszumachen. Das bietet Anlass für den Versuch, einige dieser Fragen aus einem gesamthaften Blickwinkel zu betrachten. Dabei muss naturgemäß auf die mit Anfang 2014 wirksam werdenden Neuerungen besonders eingegangen werden.