Auf Grund der Wirtschafts- und Finanzkrise werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gezwungen, ihre Haushaltsausgaben zu beschränken. Das bringt die Finanzierbarkeit staatlicher Sozialleistungen unter Druck. Betroffen sind vor allem jene EU-Mitgliedstaaten, die über ein hohes Niveau sozialer Absicherung verfügen. Die Sozialbudgets dieser Staaten werden nämlich nicht nur dadurch belastet, dass die eigenen BürgerInnen, sondern auch Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die über ein weniger ausgeprägtes Sicherungssystem verfügen, Sozialleistungen nachfragen. Dieses Phänomen wird in der medialen Berichterstattung oftmals als sogenannter "Sozialtourismus" bezeichnet.1) Da die Mitgliedstaaten in diesen Fällen zunehmend einen Anspruch auf Sozialleistungen ausschließen, stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht. In Österreich steht aktuell die Ausgleichszulage im Brennpunkt der politischen und juristischen Diskussion. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es daher, durch eine kritische Analyse der jüngeren EuGH-Judikatur die Möglichkeiten und Grenzen der Leistungsoptimierung durch "Sozialtourismus" auszuloten.