Der Begriff der Mehrfachdiskriminierung war in letzter Zeit häufig Gegenstand der wissenschaftlichen Analyse.1) Der Bedarf für die wissenschaftliche Aufbereitung des Themas rührt daher, dass das österreichische Gleichbehandlungsrecht grundsätzlich auf einem "monokausalen" Ansatz beruht. Dies bedeutet, dass bei Vorliegen einer Benachteiligung bzw angenommenen Diskriminierung anhand der einzelnen gesetzlich verpönten Diskriminierungsgründe jeweils getrennt voneinander überprüft wird, inwiefern sich die betroffene Person von einer anderen (Vergleichs-)Person unterscheidet. Liegt eine benachteiligende Behandlung vor und ist dieser "Grund" gesetzlich geschützt, so ist eine Diskriminierung gegeben. Dieses Modell funktioniert bei eng verwobenen, sich gegenseitig bedingenden und zu unterschiedlichen Ergebnissen führenden intersektionellen Diskriminierungen nicht oder zumindest nicht gut genug. Wenn die einzelnen Kategorisierungen2) zu einem neuen Motiv verschmelzen, ist das Modell der Parallelbetrachtung häufig unbrauchbar.