vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bildungskarenz - Reform 2011 und Entwicklungsperspektiven

Aktuelle SozialpolitikGernot MitterDRdA 2012, 251 Heft 2 v. 1.4.2012

Am 6.12.2011 wurde im Nationalrat einhellig eine Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (BGBl I 2011/152) beschlossen, mit der für die praktische Relevanz der Bildungskarenz wichtige, bis 31.12.2011 befristete Bestimmungen in das Dauerrecht übernommen wurden: Die Verkürzung der Mindestdauer von Bildungskarenzen von drei auf zwei Monate, die Verkürzung der notwendigen Beschäftigungsdauer von einem Jahr auf sechs Monate bei dem AG, mit dem die Bildungskarenz vereinbart wird, und die Erleichterung beim Zugang zur Bildungskarenz für Beschäftigte in Saisonbetrieben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!