Klaus Firlei hat sich in einigen bahnbrechenden Arbeiten, die in "DRdA" veröffentlicht wurden, mit atypischer Arbeit, der Krise des Normalarbeitsverhältnisses und den damit im Zusammenhang stehenden Fluchttendenzen aus dem Arbeitsrecht, insb auch dem kollektiven Arbeitsrecht beschäftigt.1) Er hat schon frühzeitig dramatische Funktionsverluste des Arbeitsrechts festgestellt und sich rechtsdogmatisch wie rechtspolitisch damit beschäftigt, ob bzw inwieweit dieser Flucht Einhalt geboten werden kann. Seine Vorschläge sind vielfältig und differenziert, sie betonen vor allem die Notwendigkeit des Zusammenspiels von Normen auf allen Ebenen und die Entwicklung einer "präventiven Strategie". Dazu gehört nach Firlei auch ein "kollektiver Flankenschutz", der ua die Ermächtigung für den KollV vorsieht, die Rechtsverhältnisse zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihren Beschäftigern zu regeln.2) Der folgende Beitrag untersucht, inwieweit generell die Instrumente des kollektiven Arbeitsrechts für arbeitnehmerähnliche Selbständige, also eine Teilgruppe der atypisch Beschäftigten, nutzbar gemacht werden können.