Im ersten Teil des vorliegenden Beitrags wird die Primärrechtskonformität der Entsendebestimmungen der Verordnungen 1408/71 und 883/04 untersucht. Dabei wird zu zeigen versucht, dass diese Bestimmungen sowohl im Hinblick auf das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung als auch im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsgebot, aber auch mit Rücksicht auf die Europäische Grundrechtecharta bedenklich sind. Im zweiten Teil wird es um praktische Fragen ihrer Anwendung gehen. Dabei wird es insb um die Bindung der Träger der Mitgliedstaaten an die sozialversicherungsrechtlichen Dokumente anderer Mitgliedstaaten gehen.