Betriebsausflüge unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen dem Schutz der Unfallversicherung (UV). Die "Eventkultur" bewirkt, dass es dabei mit Wandern und Schitagen mitunter nicht mehr getan ist, sodass die Organisatoren als besonderen "Kick" zB zu Rafting oder Canyoning greifen, die man nicht gerade als Volkssportarten bezeichnen kann. Der OGH hatte sich schon zweimal mit derartigen "Events" zu beschäftigen und hat dabei Grenzen des UV-Schutzes für erhöhte Risken aufgezeigt. Anlass genug, sich für die betriebliche Praxis anhand eines konstruierten Falles die Fragen des Versicherungsschutzes bei Betriebsausflügen wieder in Erinnerung zu rufen, für die Organisatoren "Warntafeln" für den potentiellen Verlust des Versicherungsschutzes sichtbar zu machen und einen handhabbaren Lösungsansatz vorzuschlagen.