Ein Elektriker wird nach einem Schlaganfall gekündigt. Er ist 57 Jahre und seit 19,5 Jahren im Unternehmen. Seine Arbeitsfähigkeit ist zwar eingeschränkt, aber wenn man von schweren Stemmarbeiten absieht, kann er seinen Beruf weiter ausüben. Der Betrieb hat 20 ArbeitnehmerInnen (AN) und keinen Betriebsrat (BR). Der Arbeitgeber (AG) begründet seine Kündigung damit, dass dem AN bekannt sei, dass er prinzipiell keine "Behinderten" beschäftige. Der AN liegt noch im Krankenhaus und kann aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme eine entsprechende Rechtsberatung erst 15 Tage nach Ausspruch der Kündigung einholen. Er möchte ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, an Schadenersatzforderungen ist er nicht interessiert.