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Equal Pay - Durchsetzungsprobleme von Diskriminierungsfällen

Aus der Praxis - für die PraxisSandra KonstatzkyDRdA 2010, 164 Heft 2 v. 1.4.2010

1. Einleitung

In Österreich können Frauen1)1)In zahlreichen Studien ist belegt, dass Frauen im Hinblick auf Bezahlung Nachteile gegenüber Männern haben. So wurde erst jüngst der Gender Pay Gap von Eurostat für Österreich mit 25,5 % gemessen. Österreich liegt damit an vorletzter Stelle der europäischen Mitgliedstaaten. Der Gender Pay Gap ist ein Strukturindikator, der den Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen beschreibt und wird als Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten der männlichen und weiblichen Beschäftigten in Prozent der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der männlichen Beschäftigten angegeben. Als solcher ist er ein Indikator sowohl für strukturelle Ungleichheiten in der Arbeitswelt (zB Frauen sind wenige in Führungspositionen vertreten) als auch für unmittelbare und mittelbare Diskriminierung von Frauen. seit 19792)2)BGBl 1979/108 (Stammfassung). das Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige3)3)Der Begriff der Gleichwertigkeit wurde mit Novelle BGBl 1992/833 eingeführt. Arbeit in der Privatwirtschaft4)4)1993 wurden auch gesetzliche Rahmenbedingungen für Bundes- und Landes-(Gemeinde-)Bedienstete geschaffen. durchsetzen. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Leistungsklage auf Entgeltdifferenz sowie eine Klage auf Schadenersatz vor.

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