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Diskriminierung im Uni-Ausgliederungsgesetz?

Aus der Praxis - für die PraxisWolfgang KozakDRdA 2009, 445 Heft 5 v. 1.10.2009

Melanie B ist seit 1.1.2004 bei der Universität beschäftigt. Sie hat eine Stelle inne, welche durch sog Drittmittel finanziert wird. Die Universität schließt aus diesem Grund nur, jeweils für ein Jahr, befristete Arbeitsverträge ab. Im Jänner 2009 wurde Melanie schwanger. Dies teilte die Arbeitnehmerin (ANin) rechtzeitig der Universität mit. Nun wurde B von der Personalabteilung mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis durch Zeitablauf endet, und keine weitere Verlängerung des Arbeitsvertrages angeboten wird. Melanie B erkundigt sich nun, ob sie etwas gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unternehmen kann.

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