Menschen, die mit einem Human Immunodeficieny Virus (HIV) infiziert sind oder an einem erworbenen Immunodefektsyndrom (AIDS/Acquired Immuno Deficieny Syndrom) leiden, sind am Arbeitsmarkt vielfältigen Benachteiligungen ausgesetzt. Derzeit (Stand: 30.1.2009) leben in Österreich schätzungsweise 12.000-15.000 mit HIV infizierte Menschen1) und 1.205 an AIDS erkrankte. Manche Menschen, die mit HIV infiziert sind, erkranken innerhalb weniger Monate an AIDS, bei manchen in den 1980er-Jahren Infizierten ist bis heute keine Progression zu AIDS festzustellen. Im Folgenden sollen die unterschiedlichen arbeitsrechtlich relevanten Regelungen bezüglich HIV und AIDS dargestellt und die Möglichkeiten, gegen Diskriminierung vorzugehen, skizziert werden.