Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) wurde seit seiner Einführung mit 1.1.2002 bereits achtmal novelliert. Die komplizierte Berechnung der für die Einhaltung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (KBG) maßgeblichen Einkünfte der LeistungsbezieherInnen, die möglicherweise sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Regelung bei unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit sowie der Umstand, dass die Zuverdienstgrenze selbst bei grundsätzlich richtiger Berechnung unabsichtlich und ohne Zutun der LeistungsbezieherInnen überschritten werden kann (zB bei kollektivvertrag-[kollv-]lichen Lohnerhöhungen oder angeordneten bezahlten Überstunden), haben auch den OGH zur Beantragung von Gesetzesprüfungsverfahren beim VfGH veranlasst,1) wobei letzthin diese Bedenken nicht geteilt wurden.2) In der Praxis stellen sich darüber hinaus aber noch weitere Probleme, vor allem dann, wenn ein Auslandsbezug (in welcher Form auch immer) besteht bzw Nicht-ÖsterreicherInnen, insb Drittstaatsangehörige,3) betroffen sind.