Die Regelungen über die Patientenmobilität ieS stellen zweifellos den Kernbereich der geplanten EU-Richtlinie (-RL) zur Patientenmobilität dar. In ihrer Bedeutung für das nationale Gesundheitswesen nicht zu unterschätzen sind aber auch die in der Überschrift "Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung" zusammengefassten Punkte des Entwurfs. Hier geht es um den Aufbau Europäischer Referenznetze und eines Europäischen Netzes für die Technikfolgenabschätzung (HTA). Darüber hinaus handelt es sich um Maßnahmen der Qualitätssicherung und um Pflichten im Falle einer Schädigung von Patienten durch Gesundheitsdienstleister. Demzufolge haben die Mitgliedstaaten "klare Qualitäts- und Sicherheitsstandards" in ihrem Hoheitsgebiet zu erlassen und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch kontrolliert werden, dass weiters eine Berufshaftpflichtversicherung eingeführt wird und Beschwerdemöglichkeiten bei Behandlungsfehlern geschaffen werden. Leitlinien der Kommission sollen den Mitgliedstaaten die Durchführung dieser Maßnahmen erleichtern, wobei diese Leitlinien Mindeststandards vorgeben sollen.