Mit der Schaffung des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) und des damit eingeführten Pensionskontos sowie durch die Umwandlung der bisherigen Ersatzzeiten in Beitragszeiten in der Pensionsversicherung (PV) wurde das bisherige Pensionsermittlungssystem fundamental verändert. Diese grundlegenden Änderungen machen zum Teil bereits bestehende Schwächen des alten Systems sichtbarer. Sie sind aber naturgemäß auch eine Quelle neuer Diskussionsfelder. Einige Problemfelder sollen hier angerissen werden. In einem ersten Schritt wird versucht, Detailfragen wie die des Abschlages nach § 15 Abs 4 APG oder die Frage einer Neuberechnung der Invaliditätspension bei gleichzeitigem Erwerbseinkommen zu diskutieren. Daneben sollen grundsätzliche Fragen zur Umwandlung von Ersatzzeiten in Beitragszeiten, letztlich Allgemeines zur Schwerarbeitspension und zur Parallelrechnung angesprochen werden.