Seit Jahren decken Krankenanstalten und Pflegeheime fallweisen Bedarf an Pflegepersonal, zB zum Ersatz von urlaubenden oder erkrankten Angehörigen ihres Stammpersonals, über sog Pflegepools. Diese Pflegepools stellen den Einrichtungen insb diplomierte Gesundheits- und Krankenschwestern auf Basis vorgeblich freiberuflicher Tätigkeit zur Verfügung. Der folgende Beitrag stellt diese Freiberuflichkeit auf den Prüfstand und kommt zum Schluss, dass tatsächlich in aller Regel Arbeitsvertragsverhältnisse vorliegen.