In seiner Abhandlung "Zumutbare Beschäftigung im Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsrecht" (DRdA 2005, 471) bekennt Neumayr, dass "(Un-) Zumutbarkeit" nicht definiert werden könne; Umschreibungen wären nur in geringem Maß hilfreich (473).
In seiner Abhandlung "Zumutbare Beschäftigung im Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsrecht" (DRdA 2005, 471) bekennt Neumayr, dass "(Un-) Zumutbarkeit" nicht definiert werden könne; Umschreibungen wären nur in geringem Maß hilfreich (473).