In den Jahren 1996-1998 wurde die Pflichtversicherung - begleitet von heftigen Diskussionen und großem medialen Getöse - neu gestaltet. Ziel war die faire Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung (SV). Freie Dienstnehmer (DN), die vorher in den meisten Fällen nicht pflichtversichert waren, sind nun generell der SV-Pflicht unterworfen. Der Beitrag untersucht die differenzierte Rechtsstellung der freien DN im SV-Recht, zeigt Dissonanzen der verschiedenen Regelungen auf und versucht, nach einigen Jahren des Abstands eine - auch rechtspolitische - Zwischenbilanz zu ziehen.