vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zumutbare Beschäftigung im Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsrecht*)*)Der Beitrag beruht auf dem von mir am 1.4.2005 auf der 40. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Zell am See gehaltenen Vortrag. Für ihre Diskussionsbereitschaft im Vorfeld möchte ich mich vor allem bei meinen Studienkollegen a.Univ.-Prof. Dr. Walter Pfeil und HR Dr. Karl Wohlschak sowie bei meinen Kollegen am OGH herzlich bedanken.

AbhandlungenMatthias NeumayrDRdA 2005, 471 Heft 6 v. 1.12.2005

Das Kriterium der Zumutbarkeit dient im Sozialversicherungs(SV-)recht dazu, im Einzelfall die Grenze zu ziehen, für welche Risiken auf der einen Seite die Solidargemeinschaft und für welche Risiken auf der anderen Seite der Versicherte selbst aufzukommen hat. Der unterschiedliche Zweck der Systeme der Pensionsversicherung (PV) und der Arbeitslosenversicherung bewirkt, dass systemübergreifende Erklärungen kaum möglich sind. Notwendig ist die Koordinierung an den Nahtstellen, die aber nur in idealtypischen Fällen erreicht wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!