Am 26.1.2005 wurde im Parlament eine umfassende Novellierung des Betriebspensionsrechts beschlossen (BGBl I 2005/8). Änderungen erfolgten u.a. im Pensionskassengesetz, im Betriebspensionsgesetz, im Versicherungsaufsichtsgesetz und im Einkommensteuergesetz. Ausgangspunkt für die Gesetzesänderungen war die EU-Pensionsfonds-Richtlinie (RL 2003/41/EG) , die bis spätestens 23.9.2005 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden muss. Die meisten Rechtsänderungen treten mit diesem Tag in Kraft.