Die Vermittlung von Krediten und Versicherungsverträgen durch den Betriebsrat (BR) gehört mittlerweile fast schon zum Standardrepertoire an Serviceleistungen der Belegschaftsvertretung. Werden für diese Vermittlung Provisionen oder sonstige Vergütungen gewährt, stellt sich die Frage, wem sie zustehen bzw ob ein rechtswidriges und strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitgliedern des BR vorliegt, wenn Vergütungen nicht an den BR-Fonds weitergeleitet werden.