Die Darstellung des "Hintergrundes" und der Grundlagen der Ausgliederungen mit besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Problematik ist zweifellos von hohem Wert. Problematisch wird es mE aber, wenn es um spezielle Probleme des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses geht; etwa schon mit der Verwendung des Begriffes "Pragmatisierung", der einer entsprechenden gesetzlichen Deckung entbehrt und im Allgemeinen mit der unzutreffenden Bedeutung der Unkündbarkeit verbunden wird.