Die Stellungnahme von Germ enthält einige wertvolle Hinweise und Ergänzungen zu meinem Artikel, für die ich sehr dankbar bin. In der Tat habe ich das öffentliche Dienstrecht der Beamten in systematischer Hinsicht nur gestreift, worauf einige Unschärfen in der Diktion und in der Beleuchtung von Zuständigkeitsfragen zurückzuführen sind. Germs Klarstellungen zeigen auf, dass das Dienstrecht trotz der meiner Meinung nach festzustellenden rechtspolitischen Konvergenz mit dem Arbeitsrecht viele Facetten aufweist, die in meinem Beitrag sicher zu kurz gekommen sind.