Am 28.7.2001 trat die mit Spannung erwartete und schon im Vorfeld heftig diskutierte Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sowie einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Nebengesetze in Kraft. Bereits bei ihrem Antritt 1998 hatten die deutsche Regierung ihre Absicht erklärt, "die Mitbestimmung am Arbeitsplatz sowie im Betrieb im Interesse der Beteiligung und Motivation der Beschäftigten zu stärken und an die Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen".1)