Die unmittelbare Diskriminierung von Sozialleistungsberechtigten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ist nach Art 12 EG zweifelsfrei untersagt. Gilt dieses Verbot aber auch für Akte mittelbarer, indirekter oder verschleierter Diskriminierung? Der Aufsatz geht dieser Frage nach, klärt den Begriff der mittelbaren Diskriminierung, durchleuchtet die einschlägige Rspr des EuGH und bemüht sich schließlich darum, die Figur der mittelbaren Diskriminierung systematisch einzuordnen und deren Relevanz für die praktische Rechtsanwendung durch Verwaltungsbeamte und Richter zu bestimmen.