1. Probleme der Abfertigungsberechnung in ausgegliederten Betrieben
Obwohl § 23 des Angestelltengesetzes (Abfertigung) gem § 40 AngG zwingendes Recht ist und somit ungünstigere Einzelvereinbarungen rechtsunwirksam sind, stellt sich die gegenständliche Problematik aus folgenden Gründen immer wieder: