Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts1) erfolgen in der Arbeitswelt in den unterschiedlichsten Formen, sei es beim Entgelt - die häufigste Form -, sei es bei Beförderungen etc oder überhaupt in Form von sexuellen Belästigungen.2) Alle Formen dieser geschlechtsbezogenen Diskriminierungen sind verboten! Da diese Fälle leider in der Praxis eine immer größere Bedeutung bekommen, sollen im folgenden anhand eines in der Praxis als typisch erscheinenden Sachverhaltes die maßgebliche Rechtslage erörtert sowie die einzelnen Prüfschritte genau erläutert werden.