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Reform der Invaliditätspensionen

Aktuelle SozialpolitikWolfgang PanhölzlDRdA 2001, 576 Heft 6 v. 1.12.2001

1. Einleitung

Die Arbeitsgruppe "Invalidität" (Leitung: o.Univ.-Prof. Dr. Theodor Tomandl) der Pensionsreformkommission ist hinsichtlich der Entwicklung einer Neuregelung der Invaliditätspension in ein (vor-)entscheidendes Stadium getreten. Der Auftrag (der Bundesregierung) an die Arbeitsgruppe "Invalidität" hat eine generelle Reform der Invaliditätsproblematik zum Ziel. Der (Arbeits-)Begriff "Invalidität" steht für die Minderung der Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen und bezieht sich auf alle Berufsgruppen; auf Arbeiter, Angestellte, Selbstständige, Bauern und Beamte. Weiters soll das Pensionsfeststellungsverfahren reformiert werden. Die Verfahren vor den Krankenversicherungsträgern, Pensionsversicherungsträgern und den Arbeitslosenversicherungsträgern sollen hinsichtlich dem Leitgedanken "Rehabilitation vor Pension" und mit Blick auf die Pensionsgewährung zu einem Verfahren vor einem Träger zusammengeführt werden.

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