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Verfassungsrechtliche Grenzen des Eingriffs in Rechte oder Vertragsverhältnisse*)*)Vortrag gehalten am 23.3.2001 im Rahmen der 36. Tagung der "Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht" in Zell am See. Die Vortragsform wurde grundsätzlich beibehalten und der Text nur mit den notwendigsten Anmerkungen ergänzt. Ich danke Frau Vertr.-Ass. Mag. Michaela Maschke für die Mithilfe bei der Erstellung des Anmerkungsapparates.

AbhandlungenManfred StelzerDRdA 2001, 508 Heft 6 v. 1.12.2001

Der nachstehende Beitrag untersucht verfassungsrechtliche Grenzen für den Gesetzgeber, wenn dieser in bestehende Rechte und/oder Vertragsverhältnisse eingreifen möchte. Die Ausführungen, die sich nicht mit einem konkreten Vorhaben des Gesetzgebers beschäftigen, müssen deshalb notwendigerweise auf einer abstrakten Ebene verbleiben und konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Grundrechtsbestimmungen. Vordringliches Ziel ist es, den in der öffentlichen Debatte geradezu überstrapazierten Vertrauensschutztatbestand aus seinen verfassungsrechtlichen Grundlagen zu rekonstruieren und solcherart die Diskussion um seinen Inhalt und seine Reichweite neu zu akzentuieren.

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