Der nachstehende Beitrag untersucht verfassungsrechtliche Grenzen für den Gesetzgeber, wenn dieser in bestehende Rechte und/oder Vertragsverhältnisse eingreifen möchte. Die Ausführungen, die sich nicht mit einem konkreten Vorhaben des Gesetzgebers beschäftigen, müssen deshalb notwendigerweise auf einer abstrakten Ebene verbleiben und konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Grundrechtsbestimmungen. Vordringliches Ziel ist es, den in der öffentlichen Debatte geradezu überstrapazierten Vertrauensschutztatbestand aus seinen verfassungsrechtlichen Grundlagen zu rekonstruieren und solcherart die Diskussion um seinen Inhalt und seine Reichweite neu zu akzentuieren.