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Grenzen des Weisungsrechtes in Bezug auf Art und Ort der Tätigkeit1)1)Etwas erweiterte Fassung eines Vortrages, den der Verfasser am 22.3.2001 auf der 36. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Zell am See gehalten hat.

AbhandlungenGustav WachterDRdA 2001, 495 Heft 6 v. 1.12.2001

Rechtsgrundlage des Weisungsrechts des Arbeitgebers (AG) ist der Arbeitsvertrag. Die vereinzelt vertretenen abweichenden Meinungen sind nicht überzeugend.

Das Weisungsrecht ist seiner Rechtsnatur nach ein Gestaltungsrecht und die Weisung die Ausübung dieses Gestaltungsrechts.

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